Hinweis zur Naturheilkundlichen Behandlung

Laut Gesetz (§3 HWG) gilt:
"Die Heilpraktikertherapien einschließlich der beschriebenen Wirkungen, wie zum Beispiel Homöopathie, sind wissenschaftlich umstritten, werden von der Schulmedizin nicht anerkannt und ersetzen nicht die notwendige Therapie durch den Tierarzt.“
Ausgenommen davon ist bisher nur die Akupunktur.

Unabhängig davon setze ich sie in Kenntnis, sobald meine naturheilkundlichen Grenzen
erreicht sind.